Skipässe sind nicht übertragbar und müssen innerhalb der Kontrollzone vorgezeigt werden. Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt .
Der nachträgliche Umtausch sowie die Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich . Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingte Betriebseinstellungen bei einzelnen oder allen Anlagen, Sperrung von Skiabfahrten, Überfüllung von Pisten usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung .
In der Vor- und Nachsaison ist außerdem mit einem eingeschränkten Lift- und Pistenangebot zu rechnen.
Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Gast unsere Beförderungsbedingungen , die bei den jeweiligen Stationen veröffentlicht sind, an.
Rückvergütung
Auf Rückvergütung bei Unfall oder Krankheit besteht kein rechtlicher Anspruch; allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die unverzügliche Hinterlegung des Skipasses des Verunfallten/Erkrankten an einer unserer Kassen sowie die Beibringung eines ärztlichen Attestes eines am Urlaubsort ansässigen Arztes oder Krankenhauses. Ausnahmslos keine Rückvergütung für Tageskarten und Wahlskipässe . Es gelten die von uns festgesetzten Rückvergütungsmodalitäten. Wir behalten uns eine Ablehnung von Rückvergütungen, ohne Angabe von Gründen, vor.
Missbrauch von Fahrausweisen
Personen, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, müssen mit der Einhebung einer erhöhten Tarifgebühr rechnen.
Missbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen führt zum entschädigungslosen Entzug derselben. Außerdem wird eine Strafgebühr eingehoben!
Haftung:
Der Pistenhalter haftet nicht für Schäden, die einem Pistenbenützer durch das Fehlverhalten anderer entstehen.
Bei besonders rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen müssen Sie mit dem Ausschluss der Beförderung rechnen. Wir bemühen uns um Ihre Sicherheit und bitten Sie die FIS-Regeln zu beachten.
Depotgebühr für Keycards: € 2,00 (Berührungslos-Datenträger)
Eine Rücknahme von unbeschädigten, funktionsfähigen und aus der aktuellen Wintersaison stammenden KeyCards wird an unseren Kassen gewährleistet.
Wir bitten um Verständnis, dass für ältere KeyCard-Generationen aufgrund der technischen Entwicklung keine Rücknahme garantiert werden kann.